Unsere Schwerpunkte

Die rechtlichen Fragestellungen sind in den letzten Jahren immer komplexer geworden. Dies hat dazu geführt, dass sich die sich Anwaltschaft immer mehr spezialisiert hat. Gesetzlich wurde dies durch die Ausweitung der Fachanwaltschaften gefördert.

Zur Erlangung eine Fachanwaltstitels muss sich der Anwalt gemäß geltender Fachanwaltsordnung eine theoretischen Ausbildung samt schriftlicher Prüfung absolvieren und eine umfangreiche praktische Tätigkeit auf dem jeweiligen Gebiet nachweisen. Nach Verleihung des Titels durch die Rechtsanwaltskammer müssen jährliche Fortbildungen nachgewiesen werden.

Die Mandantschaft legt zunehmend Wert darauf, von einem auf ihr Problem spezialisierten Anwalt beraten zu werden. Dieser Entwicklung folgend, möchten wir Ihnen die Schwerpunkte unserer Kanzlei vorstellen: