Mietrecht

Unsere Kanzlei berät Sie schwerpunktmäßig in allen Fragen des Miet- und Pachtrechts.  Vermieter und Verpächter zählen in gleicher Weise zu unseren Mandanten wie Mieter und Pächter. Dies hat den Vorteil, dass wir sowohl die Vermieter- und Verpächtersicht als auch die Mieter- und Pächterseite kennen.

Wir beraten Sie insbesondere in allen Fragen des Pachtrechts, Gewerbemietrechts und der Wohnraummiete. So können für Sie bei Bedarf Mietverträge oder Pachtverträge, die speziell auf Ihre persönlichen Bedürfnisse und auf Ihr Miet- bzw. Pachtobjekt zugeschnitten sind.

Wir übernehmen für Sie die Beitreibung offener Mieten und offener Forderungen aus Betriebskostenabrechnungen. Ordentliche oder fristlose Kündigung von Mietverträgen, sei es wegen Eigenbedarfes, Zahlungsverzuges oder sonstigen wichtigen Gründen werden selbstverständlich ebenfalls erstellt. Darüber hinaus führen wir Ihnen einen etwaig erforderlichen Räumungsprozess und beraten Sie im Übrigen in allen Streitigkeiten, die sich aus Miet- oder Pachtverträgen ergeben.

Im Bereich des Mietrechts werden Sie in unserer Kanzlei von Herrn Rechtsanwalt Geier vertreten, der Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht ist.

Neben dem klassischen Mietverhältnis beraten wir selbstverständlich auch in weiteren Fragen rund um das Mietrecht. So zählen zum Beispiel auch Wohnungsverwaltungen und Immobilienmakler zu unserem Mandantenkreis.

Der Schwerpunkt Miet- und Wohnungseigentumsrecht wird durch den Kernbereich Baurecht und das hauseigene Notariat abgerundet