Verkehrsrecht

Ein Schwerpunkt der Kanzlei liegt seit vielen Jahren im Verkehrsrecht. Die Problematiken sind in diesem Rechtsgebiet mit den Jahren komplizierter und umfangreicher geworden. Rechtsanwalt Geier ist seit dem Jahre 2006 Fachanwalt für Verkehrsrecht und kann Sie kompetent beraten und vertreten.

Gerade, wenn es um komplexe Fahrzeugschäden, Verletzungen und schwierige Unfallkonstellationen geht oder ein Entzug der Fahrerlaubnis droht, ist es wichtig, das Verfahren durch Einschaltung eines spezialisierten Rechtsanwaltes frühzeitig in die richtigen Bahnen zu lenken.

Dabei können, die verkehrsrechtlichen Aufgabenstellungen sehr vielfältig sein, wie die nachfolgende Aufführung unserer Arbeitsgebiete zeigt:

  • Unfallschadenregulierung von Haftpflicht- und Kaskoschäden (Personen- und Sachschäden) Unfallrekonstruktion
  • Versicherungsrecht:
    Beratung und Vertretung bei Ansprüchen aufgrund Kfz-Diebstahls, Beitragsforderungen und Regressforderungen von Versicherungsgesellschaften
  • Vertragsrecht:
    Gestaltung und Durchsetzung von Ansprüchen aus Kauf-, Reparatur- und Leasingverträgen
  • Ordnungswidrigkeitenrecht:
    Verteidigung bei Ampelverstößen, Unterschreitungen des Mindestabstands und Überschreitungen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit
  • Verkehrsstrafrecht:
    Verteidigung bei dem Verdacht des unerlaubten Entfernens vom Unfallort, des Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Alkohol- und Drogendelikten, der Nötigung im Straßenverkehr, der Sachbeschädigung, der fahrlässigen Körperverletzung bis hin zu Tötungsdelikten im Straßenverkehr
  • Vertretung in Verfahren im Rahmen der Entziehung und Neubeantragung der Fahrerlaubnis
  • Vertretung bei verwaltungsrechtlichen Maßnahmen: z.B. der Verteidigung gegen eine Fahrtenbuchauflage