Erbrecht

In Erbrechtsangelegenheiten sind wir anwaltlich und notariell tätig.

Erbrechtliche Probleme sind sehr vielschichtig. Bei ihrer Lösung sind verschiedenste Rechtsgebiete zu beachten. Neben den eigentlichen erbrechtlichen Vorschriften spielen erbschaftssteuerliche, bewertungsrechtliche, familienrechtliche und gesellschaftsrechtliche Fragen eine Rolle. Durch unsere langjährige Erfahrung erkennen wir die Fallstricke der jeweiligen Angelegenheit und auch rechtsgebietsübergreifende komplexe Problematiken sachgerecht beantworten.

Im Bereich des Erbrechtes unterscheidet sich unsere Tätigkeit in die Beratung vor dem Tod und die Tätigkeit nach dem Tode.

Vor dem Tod gilt es, gemeinsam mit Ihnen ein wirtschaftliches, familiäres, steuerliches und rechtliches Gesamtkonzept zu entwickeln und hierfür eine maßgeschneiderte Lösung zu entwerfen.

Nach dem Tode sind wir als Testamentsvollstrecker tätig oder helfen Ihnen als Berater bei Fragen der Erbauseinandersetzung, der Geltendmachung oder der Abwehr von Pflichtteilsansprüchen, bei Fragen der Testamentsauslegung, der Durchsetzung von Vermächtnisansprüchen usw. Weiterhin fertigen wir für Sie Erbschaftssteuererklärungen an und vertreten Sie in etwaigen Auseinandersetzungen mit den Finanzbehörden.