Notariat

Von 1988 bis Dezember 2013 war Rechtsanwalt Helmut Kleingarn als Notar im Amtsgerichtsbezirk Witten tätig. Sein Amt endete mit dem Erreichen der Altergrenze. Das Notariat wird nun durch Rechtsanwalt Christian Geier verwaltet. Rechtsanwalt Kleingarn darf die Bezeichnung Notar a.D. tragen.

Im Oktober 2014 wurde Herr Rechtsanwalt Christian Geier zum Notar ernannt.

Notare sind Träger eines öffentlichen Amtes. Sie werden vom Staat ernannt, sorgen für die Beurkundung von Rechtsvorgängen, betreuen den Bürger bei schwierigen und folgereichen Rechtsgeschäften und helfen ihm bei der Formulierung von Verträgen.

Der Notar ist zuständig für öffentliche Beglaubigungen, bei denen er die Echtheit der Unterschrift der unterzeichnenden Personen oder der Urkunde bestätigt.

Neben ihrem hohen Beweiswert kommt notariellen Urkunden eine Warnfunktion zu: Vor bedeutenden Entscheidungen wie z. B. einem Hauskauf soll der Bürger durch besondere Formvorschriften vor den Folgen übereilten Handeln geschützt werden. Wo persönlich oder wirtschaftlich weitreichende Folgen drohen, ist der Weg zum Notar gesetzlich vorgesehen oder zumindest dringend anzuraten.

Dabei geht es um:

  • Immobilien (Kauf, Schenkung, Nießbrauch, Hypotheken- und Grundschuldbestellung, Grundbuchanträge) 
  • Ehe und Familie (Ehevertrag, Scheidungs- und Partnervertrag, Adoption)
  • Erbrecht (Testament und Erbvertrag, Erbschein, Nachlassverteilung etc.)

Gesellschaftsrecht (Gründung oder Umgestaltung einer Gesellschaft, Registeranmeldung etc.)
Durch ihre Unabhängigkeit von Staat und Auftraggeber sichern die Notare auch dem unerfahrenen Bürger sein Recht. Anwaltsnotare üben das Notaramt neben dem Anwaltsberuf aus.